Wir unterstützen Vermieter und Mieter außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten:
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Wohnungsverwalter und Hausverwalter:
Unsere Mandanten kommen aus der Immobilienbranche, sind Eigentümer, Vermieter oder Mieter. Neben den klassischen immobilien- und mietrechtlichen Problematiken tauchen im Tagesgeschäft auch hiermit eng verwandte rechtliche Fragestellungen auf. Auch hierbei stehen wir mit unserem Expertenwissen unseren Mandanten zur Seite. Die rechtlichen Herausforderungen lassen sich häufig nicht einem bestimmten Rechtsgebiet zuordnen. Sprechen Sie uns deswegen gerne bei jeglichen rechtlichen Problemen an.
Auch im Immobilienrecht unterstützen wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch Beratung und Vertretung. Typische Tätigkeiten sind hierbei die Überprüfung eines notariellen Kaufvertrages, das Einfordern der Kaufpreisforderung oder der Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag. Häufig besteht zudem Beratungsbedarf, wenn eine vermietete Immobilie erworben oder veräußert wird.